Verordnung zum Mehrwertausgleich erlassen

Verordnung zum Mehrwertausgleich erlassen

Der Regierungsrat hat die Mehrwertausgleichsverordnung (MAV) erlassen. Vorausgesetzt dass kein Rechtsmittel ergriffen wird, treten das Mehrwertausgleichsgesetz (MAG) und die MAV am 1. Januar 2021 in Kraft. Das aktuelle Einzonungsverbot gilt jedoch, bis es durch den Bundesrat aufgehoben wird.


Das Raumplanungsgesetz verlangt von den Kantonen, dass sie insbesondere erhebliche planungsbedingte Vorteile – so genannte Mehrwerte – bei Ein-, Um- und Aufzonungen ausgleichen. Der Kantonsrat verabschiedete am 28. Oktober 2019 das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz, das diese bundesrechtlichen Vorgaben umsetzt.

Nun hat der Regierungsrat die ausführende Mehrwertausgleichsverordnung erlassen. Da der Kantonsrat zuvor entschieden hatte, auf seine Genehmigungspflicht zu verzichten, treten das MAG und die MAV am 1. Januar 2021 in Kraft.

Das aktuell geltende Einzonungsverbot im Kanton Zürich muss durch den Bundesrat aufgehoben werden. Der entsprechende Beschluss sollte bis Ende 2020 vorliegen.

Regelungen zum kantonalen und zum kommunalen Mehrwertausgleich

Die MAV regelt sowohl den kantonalen als auch den kommunalen Mehrwertausgleich. Sie beinhaltet unter anderem die Regelungen zur Bemessung des Mehrwerts, zur Festsetzung und zum Bezug der Abgabe sowie zu den städtebaulichen Verträgen und zur Fondsverwaltung. Der Vollzug des kantonalen und kommunalen Mehrwertausgleichs wird weitestgehend digital durchgeführt.

Die Gemeinden haben bis zum 1. März 2025 Zeit, um ihre Bau- und Zonenordnung anzupassen. Bis jeweils die geänderte Bau- und Zonenordnung in Kraft getreten ist, kann kein kommunaler Mehrwertausgleich vollzogen werden.
Lesen Sie hier die Medienmitteilung von Markus Pfanner, Baudirektion Zürich

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