Anfechtung des Anfangsmietzinses: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite

Anfechtung des Anfangsmietzinses: Praxisänderung bei der Berechnung der Nettorendite

Das Bundesgericht ändert zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite. Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen. Als zulässig gilt sodann ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2 Prozent übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt.

Lesen Sie hier die Medienmitteilung des Bundesgerichtes.


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