Bundesgerichtsentscheid bezüglich Nettorendite

Bundesgerichtsentscheid bezüglich Nettorendite

In seinem Urteil vom 26. Oktober 2020 (4A 554/2019) hat das Bundesgericht die Berechnung des zulässigen Anfangsmietzinses und Berechnungsgrundlage für die Nettorendite von Wohn- und Geschäftsräumen in einem Leiturteil neu festgelegt.
Konkret hat es dabei zwei Parameter korrigiert:

  • Erstens ist das investierte Eigenkapital neu zu 100% – und nicht wie bisher nur zu 40% – an die Teuerung anzupassen.
  • Zweitens darf der Ertrag den Referenzzinssatz um 2% – und nicht wie bisher nur um ein halbes Prozent – übersteigen, wenn der Referenzzinssatz 2% oder weniger beträgt. Als zulässig – d.h. nicht missbräuchlich – gilt künftig ein Ertrag, der 2% über dem Referenzzinssatz liegt (solange der Referenzzinssatz 2% oder weniger beträgt).


Damit hat das Bundesgericht eine längst überfällige Korrektur vorgenommen und die Renditeerwartungen für Immobilien wieder auf ein marktgerechteres Niveau angehoben.

Lesen Sie hier den ausführlichen Entscheid des Bundesgerichtes (französisch, Übersetzung folgt).